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Resozialisierung
Beim Strafen lautet der staatliche Auftrag nicht nur Bestrafung des Täters sondern auch, diesen nach Verbüßung oder Ableistung der Strafe wieder oder erstmals in ein geordnetes Leben zu führen. Zur Resozialisierung verurteilter Straftäter gibt es verschiedene Institutionen.
Amtsgericht Oberkirch
Hauptstraße 48
77704 Oberkirch
Telefon:
07802 / 9375-0
Telefax:
07802 / 9375-20
E-Mail:
poststelle@agoberkirch.justiz.bwl.de
Wichtiger Hinweis: Aus Gründen des Datenschutzes ist es nicht möglich, mit einfacher E-Mail bei den Gerichten
Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Zulässig sind die
Einreichung schriftlich oder per Fax, die Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle sowie die sog. qualifizierte elektronische
Kommunikation über besonders gesicherte Datenverbindungen. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.