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Grundbuchämter
Im Zuge der Umsetzung der Grundbuchamtsreform wurde die Führung der Grundbücher in Baden-Württemberg bis zum 1. Januar 2018
schrittweise auf 13 Amtsgerichte übertragen.
Die Umsetzung der Reform hat im badischen Landesteil bereits im April 2012 begonnen. Dort wurden an den Amtsgerichten Achern, Emmendingen, Mannheim, Maulbronn, Tauberbischofsheim und Villingen-Schwenningen bereits fünf von insgesamt sechs zentralen Grundbuchämtern eröffnet. Der Standort Mannheim folgte 2014.
Im württembergischen Landesteil wurden die zentralen Grundbuchämter bei den Amtsgerichten Böblingen, Heilbronn, Ravensburg, Schwäbisch Gmünd, Sigmaringen, Ulm und Waiblingen schrittweise ab 2015 eröffnet.
Eine Bezirkskarte für die dreizehn grundbuchführenden Amtsgerichte können Sie hier abrufen.
Das zuständige Grundbuchamt finden Sie im Orts-/Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder unter https://www.justizadressen.nrw.de/de/Justiz.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.notariatsreform.de.
Amtsgericht Oberkirch
Hauptstraße 48
77704 Oberkirch
Telefon:
07802 / 9375-0
Telefax:
07802 / 9375-20
E-Mail:
poststelle@agoberkirch.justiz.bwl.de
Wichtiger Hinweis: Aus Gründen des Datenschutzes ist es nicht möglich, mit einfacher E-Mail bei den Gerichten
Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Zulässig sind die
Einreichung schriftlich oder per Fax, die Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle sowie die sog. qualifizierte elektronische
Kommunikation über besonders gesicherte Datenverbindungen. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.