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Schuldnerverzeichnis
Das Schuldnerverzeichnis dient dem Schutz des redlichen Geschäftsverkehrs vor kreditunwürdigen Schuldnern.
Im Schuldnerverzeichnis werden diejenigen Personen aufgeführt, gegen die ohne Erfolg die Zwangsvollstreckung betrieben wurde, weil sie ihrer Pflicht zur Erklärung über ihre Vermögensverhältnisse nicht nachgekommen sind, oder weil ihr Vermögen zur Befriedigung ihrer Gläubiger nicht ausreicht. Außerdem werden dort diejenigen Personen eingetragen, bei denen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nur abgelehnt wurde, weil ihr Vermögen die Verfahrenskosten nicht gedeckt hätte.
Das Schuldnerverzeichnis kann grundsätzlich jedermann einsehen, der darlegt, dass er Informationen für die Zwangsvollstreckung oder für eine Kreditwürdigkeitsprüfung benötigt. Das Schuldnerverzeichnis wird für Baden-Württemberg beim Amtsgericht Karlsruhe geführt. Einzusehen ist das Schuldnerverzeichnis indes nicht beim Amtsgericht Karlsruhe, sondern nur im Internet über das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder (https://www.vollstreckungsportal.de/).
Amtsgericht Oberkirch
Hauptstraße 48
77704 Oberkirch
Telefon:
07802 / 9375-0
Telefax:
07802 / 9375-20
E-Mail:
poststelle@agoberkirch.justiz.bwl.de
Wichtiger Hinweis: Aus Gründen des Datenschutzes ist es nicht möglich, mit einfacher E-Mail bei den Gerichten
Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Zulässig sind die
Einreichung schriftlich oder per Fax, die Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle sowie die sog. qualifizierte elektronische
Kommunikation über besonders gesicherte Datenverbindungen. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.