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Zivilprozess beim Amtsgericht
Die Organisation zivilrechtlicher Rechtsfindung ist im Gerichtsverfassungsgesetz, das zivilprozessuale Verfahren in der Zivilprozessordnung geregelt.
Beim Amtsgericht entscheidet der Richter in Zivilsachen als Einzelrichter, also durch einen Berufsrichter.
Weitere Informationen:
Schlichtungsverfahren
Verfahren
Rechtsmittel
Amtsgericht Oberkirch
Hauptstraße 48
77704 Oberkirch
Telefon:
07802 / 9375-0
Telefax:
07802 / 9375-20
E-Mail:
poststelle@agoberkirch.justiz.bwl.de
Wichtiger Hinweis: Aus Gründen des Datenschutzes ist es nicht möglich, mit einfacher E-Mail bei den Gerichten
Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Zulässig sind die
Einreichung schriftlich oder per Fax, die Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle sowie die sog. qualifizierte elektronische
Kommunikation über besonders gesicherte Datenverbindungen. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.