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Landwirtschaftsachen

Beim Amtsgericht ist ein Landwirtschaftsgericht eingerichtet. Es ist schwerpunktmäßig für folgende Anträge und Streitigkeiten zuständig:

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung von Landpachtverträgen
  • Anträge auf Erteilung von Hoffolgezeugnissen
  • Anträge auf Erteilung von Erbscheinen, soweit sich ein Hof im Sinne der Höfeordnung im Nachlass befindet
  • Genehmigung von Hofübergabeverträgen
  • Streitigkeiten, die sich in Anwendung der Höfeordnung ergeben (zum Beispiel Streit über Abfindungsansprüche, Altenteilsfragen)
  • Gerichtliche Entscheidungen bei Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung oder der Erteilung der Genehmigung unter Bedingungen und Auflagen.

Das Landwirtschaftsgericht ist mit einem Richter als Vorsitzenden und zwei Landwirten als ehrenamtlichen Richtern besetzt.

Für Landwirtschaftssachen im Bezirk des Amtsgerichts Oberkirch liegt die Zuständigkeit zentral beim Amtsgericht Offenburg.

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