Suchfunktion
Strafprozess
Die Organisation strafrechtlicher Rechtsfindung ist im Gerichtsverfassungsgesetz, das strafprozessuale Verfahren in der Strafprozessordnung geregelt.
Das Strafverfahren dient der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs zur Ahndung von Straftaten. Ziel eines solchen Verfahrens ist hiernach vorrangig das Feststellen von Straftaten und in dessen Folge das Verhängen von Geld- oder Freiheitsstrafen oder Maßregeln der Besserung und Sicherung.
Das deutsche Strafverfahren gliedert sich in verschiedene Abschnitte.
Zunächst werden bei einem Anfangsverdacht einer Straftat Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft geführt.
Stellt sich nach den Ermittlungen heraus, dass eine Straftat begangen wurde, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage.
Unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere bei weniger schweren Taten, bei denen Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe mit Bewährung zu erwarten ist, beantragt sie ggf. einen sogenannten Strafbefehl.
In Anklage und Strafbefehl werden die Personalien und der Vorwurf, der gegen eine bestimmte Person erhoben wird, zusammen mit dem Ermittlungsergebnis und den Beweisen, also Zeugen, Urkunden, Sachverständigen, etc. dem Gericht mitgeteilt.
Amtsgericht Oberkirch
Hauptstraße 48
77704 Oberkirch
Telefon:
07802 / 9375-0
Telefax:
07802 / 9375-20
E-Mail:
poststelle@agoberkirch.justiz.bwl.de
Wichtiger Hinweis: Aus Gründen des Datenschutzes ist es nicht möglich, mit einfacher E-Mail bei den Gerichten
Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Zulässig sind die
Einreichung schriftlich oder per Fax, die Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle sowie die sog. qualifizierte elektronische
Kommunikation über besonders gesicherte Datenverbindungen. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.