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Mahnverfahren
Mahnsachen werden in Baden-Württemberg ausschließlich vom Amtsgericht Stuttgart als zentralem Mahngericht im automatisierten Verfahren bearbeitet.
Wenn Sie einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellen wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Schriftliche Anträge müssen
nach den gesetzlichen Vorschriften auf besonderen Vordrucken eingereicht werden, die Sie im Schreibwarenhandel erhalten
(Vordruck Mahnbescheid für das automatisierte Verfahren). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die rechtsberatenden Berufe; hilfreiche
Hinweise und Informationen zur Antragstellung finden Sie auch auf dem gemeinsamen Portal der Mahngerichte. Senden Sie die Vordrucke an
das
Amtsgericht Stuttgart - Mahnabteilung
Postfach 10 60 07
70049 Stuttgart
- Den Antrag können Sie auch über den Online-Dienst Elektronisches Mahnverfahren auf dem Bildschirm mit dem amtlichen Vordruck erstellen, ausdrucken und an das Amtsgericht Stuttgart senden (s.o.).
- Über den Online-Dienst kann der Antrag auch signiert und verschlüsselt über das Internet an das Amtsgericht Stuttgart übermittelt werden.
Wohnt Ihr Schuldner nicht in Deutschland, kommt unter Umständen die Durchführung eines Europäischen Mahnverfahrens in Betracht. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage von Service-bw.
Amtsgericht Oberkirch
Hauptstraße 48
77704 Oberkirch
Telefon:
07802 / 9375-0
Telefax:
07802 / 9375-20
E-Mail:
poststelle@agoberkirch.justiz.bwl.de
Wichtiger Hinweis: Aus Gründen des Datenschutzes ist es nicht möglich, mit einfacher E-Mail bei den Gerichten
Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Zulässig sind die
Einreichung schriftlich oder per Fax, die Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle sowie die sog. qualifizierte elektronische
Kommunikation über besonders gesicherte Datenverbindungen. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.