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Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Betreuungs-, Straf- und Vollstreckungssachen (ohne Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Insolvenzsachen).

Beim Amtsgericht wird außerdem das Güterrechtsregister geführt.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

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