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Gerichtszahlstelle
Beim Amtsgericht ist eine Gerichtszahlstelle eingerichtet. Der bare Zahlungsverkehr soll jedoch nach Möglichkeit vermieden werden.
Barauszahlungen - auch von Zeugenentschädigungen - sind daher grundsätzlich nicht möglich. Sämtliche Beträge werden überwiesen.
In dringenden Fällen können Geldstrafen, Gerichtskostenvorschüsse, Kautionen oder Sicherheitsleistungen und Geldhinterlegungen bar eingezahlt werden.
Amtsgericht Oberkirch
Hauptstraße 48
77704 Oberkirch
Telefon:
07802 / 9375-0
Telefax:
07802 / 9375-20
E-Mail:
poststelle@agoberkirch.justiz.bwl.de
Wichtiger Hinweis: Aus Gründen des Datenschutzes ist es nicht möglich, mit einfacher E-Mail bei den Gerichten
Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Zulässig sind die
Einreichung schriftlich oder per Fax, die Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle sowie die sog. qualifizierte elektronische
Kommunikation über besonders gesicherte Datenverbindungen. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.