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Parteien
In
familiengerichtlichen Verfahren spricht man
nicht von Parteien, sondern von Beteiligten.
Es stehen sich nicht Klägerin oder Kläger und Beklagte oder Beklagter, sondern Antragstellerin oder
Antragsteller und Antragsgegnerin oder Antragsgegner
gegenüber. Daneben gibt es noch weitere Beteiligte, z.B. in bestimmten Kindschaftssachen
das Jugendamt oder im Verfahren über den Versorgungsausgleich die
Versorgungsträger, etwa die Deutsche Rentenversicherung.
Amtsgericht Oberkirch
Hauptstraße 48
77704 Oberkirch
Telefon:
07802 / 9375-0
Telefax:
07802 / 9375-20
E-Mail:
poststelle@agoberkirch.justiz.bwl.de
Wichtiger Hinweis: Aus Gründen des Datenschutzes ist es nicht möglich, mit einfacher E-Mail bei den Gerichten
Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Zulässig sind die
Einreichung schriftlich oder per Fax, die Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle sowie die sog. qualifizierte elektronische
Kommunikation über besonders gesicherte Datenverbindungen. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.