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Strafsachen
In Strafsachen ist das Amtsgericht erstinstanzlich tätig (weitere Informationen im Kasten rechts).
Das Strafgericht ist zuständig für
- Strafsachen, Privatklagesachen und beschleunigte Verfahren (sog. Schnellrichter) gegen Erwachsene, soweit Sachen einem Strafrichter bzw. dem Schöffengericht oder dem erweiterten Schöffengericht zugewiesen sind.
- Die Zuständigkeit besteht auch für Verfahren gegen Jugendliche.
- Tätigkeit im Ermittlungsverfahren sowie Freiheitsentziehungssachen.
- Überwachung der Bewährungsverfahren.
Das Amtsgericht darf nicht auf eine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe und nicht auf die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - allein oder neben einer Strafe - oder in der Sicherungsverwahrung erkennen.
Der Richter beim Amtsgericht entscheidet als Strafrichter bei Vergehen, wenn eine höhere Strafe als Freiheitsstrafe von zwei Jahren nicht zu erwarten ist, ansonsten entscheidet das Schöffengericht.
Für Angelegenheiten des Schöffengerichts im Landgerichtsbezirk Offenburg
liegt die zentrale Zuständigkeit beim Schöffengerichts des Amtsgerichts
Offenburg, Hindenburgstraße 5, 77654 Offenburg.
Amtsgericht Oberkirch
Hauptstraße 48
77704 Oberkirch
Telefon:
07802 / 9375-0
Telefax:
07802 / 9375-20
E-Mail:
poststelle@agoberkirch.justiz.bwl.de
Wichtiger Hinweis: Aus Gründen des Datenschutzes ist es nicht möglich, mit einfacher E-Mail bei den Gerichten
Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Zulässig sind die
Einreichung schriftlich oder per Fax, die Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle sowie die sog. qualifizierte elektronische
Kommunikation über besonders gesicherte Datenverbindungen. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.