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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Oberkirch
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Mittwoch und Donnerstag
13.30 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Sprechzeiten für Beratungshilfe:
Dienstag und Donnerstag
09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
sowie nach vorheriger Vereinbarung
Den Antrag auf Beratungshilfe nebst Hinweisblatt erhalten Sie hier. Den Antrag können Sie auch unabhängig von den Sprechzeiten beim Amtsgericht einreichen.
Außerhalb der Öffnungszeiten kann das Amtsgericht für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen sein.
Während öffentlicher Verhandlungen ist das Gericht immer zugänglich.
Bei vereinbarten Terminen außerhalb der Sprechzeiten bitte über die Rufsäule im Amtsgericht melden.
Unaufschiebbare Eilfälle können dem Amtsgericht Oberkirch unter der Rufnummer 07802/9375-0 (Telefonzentrale) oder über die
Rufsäule im Amtsgericht zu folgenden Zeiten gemeldet werden:
Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Achtung, Änderungen im Zahlungsverkehr zum 01.09.2019:
Das Ministerium für Justiz und für Europa Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 03.05.2019 darüber informiert,
dass Zahlungen mit Scheck ab dem 01.09.2019 nicht mehr zulässig sind.
Die elektronische Kostenmarke ist seit dem 22.08.2018 in Baden-Württemberg als weitere Zahlungsmöglichkeit zugelassen.
Insbesondere beim elektronischen Rechtsverkehr bietet dieses moderne Zahlungsmittel Vorteile gegenüber den bisherigen
Zahlungsmöglichkeiten. Auch für eilbedürftige Verfahren, die einen Kostenvorschuss erfordern, eignet sich die elektronische
Kostenmarke.
Der Erwerb von elektronischen Kostenmarken (über frei wählbare Beträge) erfolgt über einen bedienerfreundlichen Webshop
mit Warenkorbfunktion auf dem Jus-tizportal des Bundes und der Länder (https://justiz.de/kostenmarke/index.php). Als Zahlungsarten
stehen Kreditkarte oder Überweisung zur Verfügung.
Nach Artikel 2 der Verordnung des Justizministeriums zur Änderung der Verordnung zur Einschränkung des baren Zahlungsverkehrs in
der Justiz vom 05.08.2018 sind Scheckzahlungen ab 01.09.2019 auf die wenigen Fälle beschränkt, in denen spezialgesetzliche
Bestimmungen (z. B. § 69 Absatz 2 ZVG) Scheckzahlungen ausdrücklich vorsehen. In allen anderen Fällen werden Scheckzahlungen
ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich sein; eine Vorlage an die Landesoberkasse ist nicht mehr zulässig.

Amtsgericht Oberkirch
Hauptstraße 48
77704 Oberkirch
Telefonzentrale:
07802 / 9375-0
Telefax:
07802 / 9375-20
E-Mail:
poststelle@agoberkirch.justiz.bwl.de
- kein fristwahrender Eingang !
Wichtiger Hinweis:
Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, bei den Gerichten per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich, per Telefax oder zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden.