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Verteidiger
Der im Strafprozess tätige Rechtsanwalt nennt sich Verteidiger.
Ist dieser Verteidiger nicht vom Gericht bestimmt worden, sondern aufgrund der Auswahl des Angeklagten von diesem beauftragt worden, so nennt man ihn Wahlverteidiger. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei zu erwartenden hohen Strafen) wird dem Angeklagten durch das Gericht ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt.
Den Festsetzungsantrag eines gerichtlich bestellten Verteidigers finden Sie hier (PDF, 12 KB) als download.
Amtsgericht Oberkirch
Hauptstraße 48
77704 Oberkirch
Telefon:
07802 / 9375-0
Telefax:
07802 / 9375-20
E-Mail:
poststelle@agoberkirch.justiz.bwl.de
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Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Zulässig sind die
Einreichung schriftlich oder per Fax, die Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle sowie die sog. qualifizierte elektronische
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