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Sachverständige
Sachverständige (auch Gutachter genannt) nehmen aufgrund ihrer Sachkunde zu tatsächlichen Sachverhalten Stellung, über die der Richter keine eigene Fachkenntnis hat. Gutachter haben die Aufgabe, den vorgegebenen Sachverhalt unparteiisch, unabhängig und objektiv fachlich zu beurteilen. Die von Sachverständigen erstellten Gutachten sind unverzichtbare und wichtige Instrumentarien zur richterlichen Überzeugungsbildung. Der Richter hat sich auf diese Weise - nach Überprüfung der Erkenntnisse des Sachverständigen - im Rahmen der freien Beweiswürdigung eine eigene Überzeugung zu bilden.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (weitere Informationen siehe Kasten "Sachverständigenverzeichnisse" rechts) sind solche Gutachter, die von einer öffentlich-rechtlichen Institution bestellt und vereidigt wurden (z.B. durch Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern usw.). In der Regel sind die Gerichte bemüht, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige heranzuziehen.
Die Entschädigung für Sachverständige richtet
sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz
(JVEG). Sachverständige erhalten für ihre Tätigkeit
eine Vergütung, die in der Regel nach Stunden bemessen wird.
Daneben können Sachverständige Fahrtkostenersatz und
Entschädigung für bestimmte Aufwendungen beantragen.
Amtsgericht Oberkirch
Hauptstraße 48
77704 Oberkirch
Telefon:
07802 / 9375-0
Telefax:
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Wichtiger Hinweis: Aus Gründen des Datenschutzes ist es nicht möglich, mit einfacher E-Mail bei den Gerichten
Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Zulässig sind die
Einreichung schriftlich oder per Fax, die Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle sowie die sog. qualifizierte elektronische
Kommunikation über besonders gesicherte Datenverbindungen. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.