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Führungsaufsicht
Die Führungsaufsicht soll Straftätern mit ungünstiger Sozialprognose nach Verbüßung der Strafhaft oder dem Ende einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sowie einer Entziehungsanstalt, eine Lebenshilfe für den Übergang in die Freiheit geben.
Sie soll dem Gedanken der Resozialisierung Rechnung tragen, aber mit ihren erweiterten Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten Straftaten verhindern und insbesondere relevante negative Sozialentwicklung rechtzeitig feststellen sowie erforderliche Maßnahmen zur Abwehrhilfe ergreifen.
Die Führungsaufsicht gehört zum Geschäftsbereich der Landesjustizverwaltung, die auch die Landgerichte bestimmt, bei denen die Führungsaufsichtsstellen angesiedelt und konzentriert sind. Die Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aufsichtsstelle werden von staatlich anerkannten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter wahrgenommen.
Amtsgericht Oberkirch
Hauptstraße 48
77704 Oberkirch
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Wichtiger Hinweis: Aus Gründen des Datenschutzes ist es nicht möglich, mit einfacher E-Mail bei den Gerichten
Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Zulässig sind die
Einreichung schriftlich oder per Fax, die Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle sowie die sog. qualifizierte elektronische
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