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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Oberkirch
Das Amtsgericht Oberkirch ist nicht für Nachlasssachen zuständig. Bitte kontaktieren Sie hierzu das Nachlassgericht
beim Amtsgericht Offenburg (Tel.: 0781 / 933-1400).
Allgemeine Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09.00 Uhr bis 11.30 Uhr
und zusätzlich
Mittwoch und Donnerstag
13.30 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie nach vorheriger Vereinbarung
Das Formular zur Anregung einer rechtlichen Betreuung finden Sie hier.
Weitere Formulare finden Sie hier. Diese können Sie
auch unabhängig von den Sprechzeiten beim Amtsgericht einreichen.
Sprechzeiten für Beratungshilfe:
Dienstag und Donnerstag
09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
sowie nach vorheriger Vereinbarung
Den Antrag auf Beratungshilfe nebst Hinweisblatt erhalten Sie hier. Den Antrag können Sie auch unabhängig von den Sprechzeiten beim Amtsgericht einreichen.
Während öffentlicher Verhandlungen ist das Gerichtsgebäude immer zugänglich.
In eiligen Fällen können Sie das Amtsgericht Oberkirch telefonisch unter der Rufnummer 07802/93750 auch zu den folgenden
Zeiten erreichen:
Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr
An den Werktagen ab 16.30 Uhr bzw. (Freitag) ab 14:00 Uhr sowie am Wochenende ist ein richterlicher Bereitschaftsdienst beim Amtsgericht
Offenburg eingerichtet.
Amtsgericht Oberkirch
Hauptstraße 48
77704 Oberkirch
Telefon:
07802 / 9375-0
Telefax:
07802 / 9375-20
E-Mail:
poststelle@agoberkirch.justiz.bwl.de
Wichtiger Hinweis: Aus Gründen des Datenschutzes ist es nicht möglich, mit einfacher E-Mail bei den Gerichten
Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Zulässig sind die
Einreichung schriftlich oder per Fax, die Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle sowie die sog. qualifizierte elektronische
Kommunikation über besonders gesicherte Datenverbindungen. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.